Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/45#abs-1 (1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 44 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn
1. der für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird;
2. die erforderliche Begründung nachträglich gegeben wird;
3. die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt wird;
4. der Beschluss eines Ausschusses, dessen Mitwirkung für den Erlass des Verwaltungsaktes erforderlich ist, nachträglich gefasst wird;
5. die erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde nachgeholt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/45#abs-2 (2) Handlungen nach Absatz 1 können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfG%20NRW/45#abs-3 (3) Fehlt einem Verwaltungsakt die erforderliche Begründung oder ist die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsaktes unterblieben und ist dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsaktes versäumt worden, so gilt die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Das für die Wiedereinsetzungsfrist nach § 32 Absatz 2 maßgebende Ereignis tritt im Zeitpunkt der Nachholung der unterlassenen Verfahrenshandlung ein.
Wird zitiert von 279 Entscheidungen zu § 45 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 06.03.2024 – 12 L 2601/23
- BVerwG, 07.11.2024 – 2 C 18/23Relevanz von Fehlern im behördlichen Verfahren für die Rechtmäßigkeit einer DisziplinarverfügungZitiert von 16
- VG Köln, 24.06.2026 – 12 L 2450/25
- VG Köln, 11.03.2024 – 12 L 103/24
- VG Düsseldorf, 26.06.2023 – 29 K 4078/21Zitiert von 2
- OVG NRW, 17.05.2022 – 6 B 1388/21Zitiert von 20
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 22.06.2026 – 29 L 1303/26
- VG Münster, 08.06.2026 – 9 L 200/26
- VG Düsseldorf, 02.06.2026 – 18 L 594/26Zitiert von 1
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